FAQ (Frequently Asked Questions)

Häufige Fragen

und unsere antworten

Mit Deiner Mitgliedschaft kannst Du einen wichtigen Beitrag zum dringend notwendigen Energiewende leisten. Gemeinsam arbeiten wir für die Dezentralisierung und Demokratisierung der Energieversorgung . Jedes Mitglied hat eine das gleiche Stimmrecht in der jährlichen Generalversammlung, egal, wie viele Anteile gezeichnet wurden – das macht Genossenschaften im Vergleich zu den meisten anderen Unternehmensformung so basisdemokratisch!

Außerdem bist Du als Mitglied exklusiv berechtigt, Dich an der Finanzierung unserer Projekte zu beteiligen (vgl. unten). Darüber hinaus erhältst Du eine Rendite auf Deine Mitgliedsanteile. wenn die Genossenschaft einen Jahresüberschusse erwirtschaftet. Die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) beschließt die jährlichen Ausschüttungen gemäß der Deiner gezeichneten Anteilssumme.

Zu guter Letzt ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen – Du haftest im (unwahrscheinlichen) Falle einer wirtschaftlich prekären Lage der Genossenschaft also lediglich mit den gezeichneten Anteilen und keinesfalls mit Deinem Privatvermögen. Das heißt jedoch auch, dass im schlimmsten Fall das Geld dieser Anteile verlorengeht. Allerdings unterliegt jede Genossenschaftsgründung einem aufwendigen Prüfungsprozess durch einen Genossenschaftsverband, welcher auch die rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte unter die Lupe nimmt. Somit liegt die Insolvenzquote von Genossenschaften allgemein bei 0,1 Prozent (die von GmbH hingegen bei rund 40 Prozent, Stand: 2019)! Damit ist die Geldanlage in Form von Genossenschaftsanteilen die sicherste im Vergleich zu allen anderen Rechtsformen. Hinzu kommt natürlich, dass erneuerbare Energie immer gefragter und dadurch auch das Modell der Energiegenossenschaften stetig begehrter wird.

Äh, Nachteile … Puuh, wir melden uns, wenn uns welche eingefallen sind!

Grundsätzlich haben alle Mitglieder die gleichen Rechte (auch bei Abstimmungen in der Generalversammlung), unabhängig davon, wie viele Anteile sie gezeichnet haben. Bei mehreren Anteilen fällt jedoch die Ausschüttung des Jahresüberschusses (sofern möglich und von der Generalversammlung beschlossen) entsprechend höher aus. Zusätzlich unterstützt Du mit der Zeichnung Deiner Anteile den Aufbau der Genossenschaft in der Gründungsphase und darüber hinaus.

Das ist eine Absicherung der Liquidität und bei Genossenschaften üblich. Denn nach dem Beitritt haben Mitglieder ja auch keinerlei Kosten, da sie keine wiederkehrenden Beiträge zahlen, sich (anders als für einen Verein) aus der Mitgliedschaft also auch keine regelmäßigen Einnahmen für die Genossenschaft ergeben. Gleichzeitig ist dies auch eine Absicherung für unsere Mitglieder, die sicherstellt, dass andere Mitglieder nicht plötzlich ihre Anteile zurückziehen und die Liquidität der Genossenschaft gefährdet wird. Kurzum: Die Kündigungsfrist verschafft uns Planungssicherheit für den Aufbau der Genossenschaft sowie der Planung von Investitionen.

Die Mitgliedschaft ist nicht an den Wohnort des Mitglieds gebunden. Daher kannst Du natürlich gerne auch nach einem Umzug weiterhin Teil unserer Gemeinschaft bleiben. Ansonsten gilt die allgemeine Kündigungsfrist von 3 Jahren. Jedoch verpflichtet Dich die Satzung dazu uns über eine Änderung einer Anschrift zu informieren.

Eine ausführliche Beschreibung Deiner Rechte und Pflichten findest Du in unsere Satzung (§ 10, 11), die auf unserer Website zur Verfügung steht. Ganz praktisch hast Du als sog. „stilles Mitglied“ keine Pflichten außer Deine Geschäftsanteile (inkl. Eintrittsgeld) zu zahlen, für uns per Brief und Mail erreichbar zu sein und allgemein nicht gegen die Interessen der Genossenschaft zu arbeiten und geschäftsrelevante Informationen vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus berechtigt Dich die Mitgliedschaft, die Leistungen der Genossenschaft zu nutzen (bswp. Projektbeteiligung), Informationen über aktuelle Gegebenheiten zu erfahren und ganz allgemein in der Genossenschaft mitzuarbeiten und an der Generalversammlung teilzunehmen. Eine Übersicht über relevante Satzungsinformationen für Mitglieder und den allgemeinen Aufbau unserer Energiegenossenschaft findest Du auf diesem Infoblatt.

Die kurze Antwort: Ja!

In der Regel können die Anschaffungskosten durch die alljährlich eingesparten Energiekosten (und lange Lebensdauer von PV-Modulen) innerhalb von wenigen Jahren ausgeglichen werden. Die sogenannte Amortisationszeit ist also relativ kurz.

Wenn Du Dir unsicher bist, was bspw. den Standort, die Anzahl der Module oder ihren Anstellwinkel betrifft: Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin hat einen tollen umfassenden Simulator entwickelt. Damit kannst Du verschiedenste Konstellationen durchkalkulieren.

Probier’s aus – hier geht’s zum Simulator …

Auch hier gibt es eine klare Antwort: Ja!

Der Energieaufwand für Herstellung, Transport und Entsorgung einer Steckersolaranlage wird durch ihre CO2-freie Energieerzeugung bereits nach wenigen Jahren wieder ausgeglichen.

Außerdem müssen es nicht immer neue PV-Module sein – auch (zuvor bspw. in Solarparks) gebrauchte Module erzeugen noch lange viel Energie.

In diesem Artikel erfährst Du mehr zur Ökobilanz von Balkonkraftwerken.

Mit der sauber erzeugten Energie aus Deinem Balkonkraftwerk kannst Du viele Haushaltsgeräte wie etwa den Rechner, Kühlschrank, die Mikrowelle oder die Waschmaschine betreiben. Es hängt also vom Energiebedarf des jeweiligen Gerätes und der Leistung Deines Balkonkraftwerks ab. Die Grundlast kann mit einem Balkonkraftwerk aber gedeckt werden.

Die Anmeldung erfolgt inzwischen nur noch beim Marktstammdatenregister (MaStR). Dort musst Du wirklich nur ein paar wenige Angaben zu Deiner „Solaranlage“ machen (nachdem Du Dich registriert hast).

Der Netzbetreiber (z. B. Stadtwerke oder Bayernwerk) werden dann vom MaStR automatisch informiert.

Mit Inkrafttreten des Solarpaket I (Mai 2024) wird auch ein rückwärtslaufender Stromzähler solange toleriert, bis er vom Messstellenbetreiber (z.B. Stadtwerke) gewechselt wird.

Allerdings haben heutzutage ohnehin schon viele Haushalte einen geeigneten Stromzähler, also einen mit Rücklaufsperre. Es muss nicht einmal zwingend ein digitaler Stromzähler sein. Selbst musst Du den Zähler aber keinesfalls tauschen – das ist Aufgabe des Messstellenbetreibers.

Nein.
Es gibt viele Namen für die „steckerfertigen Solaranlagen“, wie sie offiziell heißen: Steckersolaranlagen, Mini-PV-Anlagen, Balkonsolaranlagen, usw. Der vielleicht häufigste („Balkonkraftwerke“) davon entspricht jedoch nicht immer dem (besten oder einzig möglichen) Montageort. Stattdessen können die Anlagen natürlich auch an der Wand, im Garten, am Zaun, auf dem Garagen-, Schuppen-, Terassen- oder Hausdach installiert werden, um nur die häufigsten Möglichkeiten zu nennen.

Wenn das Balkonkraftwerk mit höchstens 10° aufgeständert wird, darf es auch über 10 m Höhe angebracht werden. Sobald das „Solarpaket I“ von Bundestag und -rat beschlossen ist, darf auch weiter aufgeständert werden.

Grundsätzlich ist ein Erlaubnisverfahren zu durchlaufen. Die Antragsunterlagen sind im Bauordnungsamt, Abteilung Denkmalpflege (Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg) einzureichen. Auf Gebäuderückseiten und in Innenhöfen, die nicht öffentlich einsehbar sind, sollte es unproblematisch sein.

Grundsätzlich hast Du ein Recht darauf, Deinen Energiebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken. Wenn zur Installation des Balkonkraftwerks weder bauliche Veränderungen notwendig sind und auch andere Mietparteien dadurch nicht beeinträchtigt werden, sollte der Installation nichts im Weg stehen. Ein pauschales Verbot ist also nicht möglich.

In jedem Fall empfiehlt es sich aber, vorher den Kontakt mit dem Vermieter zu suchen.

Mittlerweile gibt es extrem flache Kabel, mit denen Du das Balkonkraftwerk auch dann anschließen kannst, wenn keine Außensteckdose vorhanden ist. Dazu wird das Kabel einfach zwischen Tür oder Fenster und den Rahmen gelegt (und der Wechselrichter in der Wohnung angeschlossen).

Der nicht verbrauchte Strom wird automatisch ins Netz eingespeist. Du brauchst Dich um nichts weiter kümmern. Es empfiehlt sich natürlich, die Waschmaschine und ähnliche Geräte dann laufen zu lassen, wenn Dein Balkonkraftwerk Strom produziert. Bei vielen solcher Haushaltsgeräte lässt sich eine bestimmte (Vorlauf-) Zeit bzw. ein „Timer“ einstellen, nach der das jeweilige Programm erst startet.

Nein. Um an einer unserer Sammelbestellungen teilzunehmen, musst Du kein Mitglied unserer Genossenschaft werden – kannst Du aber gerne … 🙂

Unser primärer Fokus sind Projekte mit großen Dach-Photovoltaikanlagen, die in einem Verpachtungsmodell umgesetzt werden. Außerdem führen wir regelmäßig Sammelbestellungen für Balkonkraftwerke durch. Perspektivisch (in ein paar Jahren) wollen wir uns auch an Windkraftprojekten und PV-Freiflächenprojekten in der Region beteiligen. Wenn Du Ideen für eine mögliche Projektkooperation hast, melde Dich gerne bei uns per Mail. Am besten geeignet sind derzeit mittelgroße bis große Dachflächen mit relativ hohem Eigenverbrauch im darunter liegenden Gebäude. Falls die grundlegenden Rahmenbedingungen stimmen, nehmen wir eine genauere Prüfung vor.

Es laufen mehrere Projektgespräche mit sozialen, genossenschaftlichen und wirtschaftlichen Trägern aus der Region. Dabei prüfen und besprechen wir Stromverbräuche, die statische Eignung der Gebäude, vertragliche Spielräume und vieles mehr. Es gibt unzählige kleine und große Hürden zu überwinden. Deswegen wollen wir keine verfrühten Ankündigungen machen, solange noch keine Vertragsunterschrift gesetzt ist. Doch sind wir zuversichtlich, dass wir in den kommenden Monaten einen ersten Vertragsabschluss mit entsprechendem Partner verkünden können. Sobald dies der Fall ist, werden wir unsere Mitglieder als erstes darüber informieren und entsprechende Infoveranstaltungen zur Projektfinanzierung organisieren. Dementsprechend können wir leider noch keine konkreten Lagebericht zu den Projekten geben und bitten um etwas Geduld.

Um sich finanziell an der genossenschaftlichen Energiewende in und um Bamberg zu beteiligen, kannst Du Mitglied in der fei Bürgerenergie eG werden. Dafür muss der Mitgliedsantrag ausgedruckt, ausgefüllt, unterzeichnet und abgeschickt werden. Anschließend muss mindestens ein Anteil (100,- Euro) gezeichnet und ein einmaliges Eintrittsgeld (20,- Euro) geleistet werden. Weitere Zahlungen werden nicht erforderlich sein. Sobald Deine Mitgliedschaft bestätigt ist, kannst Du in konkrete Projekte in der nächsten Finanzierungsrunde investieren. Natürlich kannst Du dann auch an der Generalversammlung teilnehmen sowie eigene Ideen und Vorschläge einbringen.

Unsere Projekte werden wir über Nachrangdarlehen finanzieren. Das bedeutet, dass diese Nachrangdarlehen immer projektbezogen sind und sich Mitglieder so an einem ganz konkreten Projekt beteiligen können. Bei der Zulassung von Beteiligungen durch Nachrangdarlehen haben Mitbürger, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben, in der das Projekt duchgeführt wird, grundsätzlich einen gewissen Vorrang vor der Beteiligung anderer Mitglieder. Auf Nachrangdarlehen gibt es einen fest vereinbarten Zins über eine feste Laufzeit, beide Parameter werden projektspezifisch individuell festgelegt. Die Zinszahlungen sind in der Genossenschaft Betriebsausgaben, beim Mitglied dagegen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie werden also zum Vorteil des Mitglieds nur einmal versteuert. Diese Form der renditestarken Mitgliedsbeteiligung wird heute von fast allen Energiegenossenschaften praktiziert.

Wir verfolgen den Ansatz der „Win-Win-Win“-Situation: Sprich, wir wollen eine faire und transparente Rendite für den Projektpartner (die Dachbesitzer:innen), den Darlehensgeber:innen (z.B. Dir) und der Genossenschaft sicherstellen. Dennoch: Wir sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Dich darüber zu informieren, dass es im Insolvenzfall zum Verlust Deines Geldes für die Mitgliedschaft sowie für projektspezifische Investitionen kommen kann. Die Projekte sind nicht diversifiziert wie ein ETF, da diese im Regelfall über Ländergrenzen hinweg in verschiedene Firmen investieren, hierbei wird – außer bei Umweltfonds mit ebenfalls eher geringer Diversifizierung – auch in fossile Energien, Waffen und weitere Anlageformen investiert. Allerdings steht Deiner Investition eine materieller Wert gegenüber, der im Anlagevermögen der Genossenschaft steht: Eine Photovoltaik-Anlage. Zusätzlich dazu leistest Du einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, der Energiewende sowie der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Wir finden: Unsere Projektfinanzierungen müssen sich nicht vor ETFs und anderen Investment-Möglichkeiten verstecken. Man kann sie als sehr gute zusätzliche Option ansehen.

Unterstützung

Eine gute Möglichkeit, das herauszufinden, ist es, zu unserem Plenum zu kommen. Es ist für Interessierte offen und findet mittwochs alle vier Wochen um 19:30 Uhr statt. Du kannst wählen, ob Du persönlich im Gemeinschaftsbüro in der Memmelsdorfer Str. 8b oder per Video teilnehmen möchtest – wir führen es i.d.R. hybrid durch. Aber nimm vorher bitte Kontakt zu uns auf (das Plenum könnte ja z.B. krankheitsbedingt komplett online stattfinden oder ausfallen)!

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